Keine Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids betreffend den Grundbesitz für eine Vorschenkung auch für die Erbschaftsteuerfestsetzung
Leitsatz
1. Ein geänderter Feststellungsbescheid über den Wert eines zugewendeten Grundbesitzes als Vorschenkung hat keine Bindungswirkung
im Sinn eines Grundlagenbescheids für Zwecke der Erbschaftsteuer.
2. Der festgestellte Wert eines Grundbesitzes stellt keine nachträglich bekannt gewordene Tatsache dar. Ein geänderter Feststellungsbescheid
stellt kein nachträglich bekannt gewordenes Beweismittel dar.
Fundstelle(n): BB 2023 S. 674 Nr. 12 ErbBstg 2023 S. 168 Nr. 7 ErbStB 2023 S. 169 Nr. 6 ErbStB 2023 S. 170 Nr. 6 GAAAJ-37323
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