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SteuerStud Nr. 11 vom Seite 694

RechtsprechungsRadar

Einkommensteuer: Überschusseinkünfte

Dr. Sascha Bleschick

Der nachfolgende RechtsprechungsRadar stellt eine Auswertung der wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen des letzten Jahres zum Thema Überschusseinkünfte (Einkommensteuer) dar. Weiterführende Literaturhinweise helfen dabei, bei Bedarf tiefer in die Materie einzusteigen. Eine Übersicht sämtlicher Themen des aktuellen Auswertungsturnus finden Sie am Ende dieses Beitrags.

I. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Drittlohn bei Rabatten eines Automobilherstellers – „Jedermannrabatt“ – „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ – Rabattfreibetrag


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Sachverhalt: A ist bei der Y (Automobilzulieferin) angestellt. Vereinbarungen betreffend den Erwerb von Kfz der Marke X enthält sein Arbeitsvertrag nicht. Die Y wurde von der X und der Z mit Anteilen von jeweils 50 % gegründet. Im Streitjahr (2015) beschäftigte Y eigene Mitarbeiter sowie auf der Basis von Serviceverträgen von X entliehene Mitarbeiter. Entsprechend einer Vereinbarung zwischen Y und X erwarb A als Angestellter der X für sich ein Kfz zu Sonderkonditionen, die vereinbarungsgemäß nur Werksangehörigen von Y und X gewährt werden dürfen. Dadurch erhielt A einen Preisvorteil gegenüber Dritten von 2.300 €. X gab an, der Privatkundensektor sei für sie eine sehr wichtige Zielgruppe. Dabei seien auch die Arbeitnehmer verbundener Unternehmen wichtige Markenbotschafter in ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis, wovon sich X einen Multiplikator-Effekt verspreche. Eine etwaige Entlohnung des das Kfz erwerbenden Mitarbeiters werde als Nebeneffekt hingenommen, sei aber nicht beabsichtigt. X habe vielmehr ein hohes Interesse daran, möglichst viele Kfz an eigene Mitarbeiter sowie an Mitarbeiter verbundener Unternehmen zu verkaufen, da jede Veräußerung auch Ertrag bedeute.