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Ausweis und Bewertung von Bitcoins
I. Sachverhalt
Das Geschäfts- und Wirtschaftsjahr der U GmbH läuft vom 1.7. bis zum 30.6.
Am erwirbt U über die Börse Stuttgart Digital Exchange (BSDEX) 100 Bitcoin (BTC) zu einem Preis von 5,3 Mio. € (Anschaffungsnebenkosten vernachlässigt). Am Bilanzstichtag beträgt der Wert des Investments nur noch 1,9 Mio. €.
Im Hinblick auf den langfristigen Anlagehorizont sind die BTC schon im Zugangszeitpunkt und ebenso zum als Finanzanlagen verbucht.
Wegen der technologisch fixierten Endlichkeit der schürfbaren Bitcoin-Menge prognostizieren bekannte Börsen-Gurus, dass sich der BTC schon mittelfristig erholen wird und stellen langfristig Kursziele bis 1 Mio. USD in Aussicht. Weniger radikale Propheten leiten aus charttechnischen Analysen (Momentum, Relative Strength, Bull Bear Power) sowie Nachfrage-/Angebotsindikatoren (etwa Puell Multiple) eine mittelfristige Kurserholung ab.
II. Fragestellungen
Ist der Ausweis der BTC als Finanzanlagen angemessen?
Kann eine Abschreibung der BTC wegen des mit externen Analysen belegten Kurserholungspotenzials unterbleiben?