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Liebhaberei bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken – Checkliste
Liebhaberei bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken
Das hat durch die gesetzliche Regelung des § 3 Nr. 72 EStG seinen Anwendungsbereich verloren.
Die vom BMF-Schreiben erfassten Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 10,0 kW/kWp fallen nunmehr in den Anwendungsbereich der einkommensteuerlichen Befreiungsvorschrift. Die Einnahmen aus diesen Photovoltaikanlagen sind daher zwingend steuerfrei.
Dem Steuerpflichtigen wird ein Wahlrecht eingeräumt, mit dem er unter bestimmten Voraussetzungen eine Vereinfachungsregelung zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht bei bestimmten Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerke anwenden kann. ().
Hierfür müssen gem. dem BMF-Schreiben fünf Voraussetzungen kumulativ vorliegen.
Die Voraussetzungen betreffen die Größe der Anlage, den Zeitpunkt der Inbetriebnahme, die Verbrauchsart des produzierten Stroms, die Antragsfrist sowie den Zeitraum, in dem die Anlagenmerkmale vorliegen müssen.
Mit dieser Checkliste können Sie Schritt für Schritt prüfen, ob alle erforderlichen Voraussetzungen gegeb...