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NWB Nr. 3 vom Seite 80

AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Verzinsung für Zeiträume ab 1.4.2012

Christof Lindwurm

Im (BStBl 2018 II S. 415) wurde die Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Bescheids über Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO gewährt, da die Zinshöhe nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für den relevanten Zeitraum des Zinslaufs vom bis schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Zweifeln begegnet. Der NWB CAAAG-97782 nimmt die Argumente des IX. Senats auf und meldet ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung von Aussetzungszinsen nach § 237 AO hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes an und erweitert die Zweifel auf die Zeiträume ab 2012. Das NWB SAAAH-03421 auf den reagiert und sein Schreiben v.  (BStBl 2018 I S. 722), das die Reaktion auf den war, angepasst. Das ordnet nun an, dass für Verzinsungszeiträume ab dem (nur) auf Antrag des Zinsschuldners nach § 361 Abs. 2 Satz 2 AO wegen ernstlicher rechtlicher Zweifel AdV in allen Fällen gewährt wird, in denen gegen eine vollziehbare Zinsfestsetzung, der der Zinssatz nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO zugrunde gelegt wird, Einspruch eingelegt wurde. Unerheblich ist dab...