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100 Tage DSGVO – Und der Himmel ist doch nicht eingestürzt...
Zum Stand der Umsetzung in der Praxis, zu Abmahnungen und dem Verhalten der Aufsichtsbehörden
Am waren die ersten 100 Tage der Geltung der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorüber. Wo stehen die Unternehmen in Sachen Datenschutz aktuell? Wo hakt es? Haben sich Befürchtungen bereits bewahrheitet? Wie haben sich die Aufsichtsbehörden bisher verhalten? Es ist an der Zeit, einen ersten Überblick zu geben.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Stand der Umsetzung der DSGVO in Unternehmen
[i]Befürchtete Folgen der Umsetzungspflicht bisher nicht eingetretenIm April und Mai dieses Jahres war die neue Datenschutzgrundverordnung eines der dominierenden Themen. Mit Spannung wurde erwartet, ob die ab dem geltenden Neuregelungen rasch zu „Abmahnwellen“ gegenüber denjenigen führen würden, die ihre Vorgaben nicht bis zu diesem Datum umgesetzt hatten. Auch die Fragen, wie Betroffene die neuen Auskunftsrechte nutzen und wie die Aufsichtsbehörden vorgehen würden, standen im Raum. In den ersten Monaten nach Beginn der Umsetzungspflicht haben sich viele der Befürchtungen noch nicht realisiert. Der Schluss, dass es künftig so bleibt, kann daraus m. E. aber nicht gezogen werden.
[i]Neuregelung nicht vollständig umgesetztZunächst kann festgestellt werden, dass die Neuregelung bei weitem noch nicht vollständig umgesetzt ist.
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