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BFH 22.06.2017 IV R 42/13, StuB 1/2018 S. 40

Mitunternehmer bei nur kurzfristiger Kommanditistenstellung; Abgeltung des Gewinns aus kurzfristiger Anteilsveräußerung bei Tonnagebesteuerung

(1) Mitunternehmer kann auch sein, wer einen Anteil an einer Personengesellschaft erwirbt, um ihn kurze Zeit später weiterzuveräußern. (2) Ermittelt die Personengesellschaft ihren Gewinn gem. § 5a EStG nach der Tonnage, umfasst der pauschal ermittelte Betrag auch Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen unabhängig von der Beteiligungsdauer. Ein Gestaltungsmissbrauch ist in der Nutzung der Abgeltungswirkung für Veräußerungsgewinne nach kurzer Beteiligungsdauer nicht zu sehen (Bezug: § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 5a Abs. 1 und Abs. 5 EStG; § 42 AO).

Praxishinweise

Im Urteilsfall war die Klägerin, eine Personengesellschaft, Zwischenerwerberin von Anteilen an einem Publikumsfonds in der Rechtsform einer KG, anstatt als Vermittlerin zwischen den Veräußerern und der Erwerberin der Anteile aufzutreten. D...