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BFH 22.07.2015 V R 23/14, StuB 20/2015 S. 804

Umsatzsteuer | Vorliegen der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs im Festsetzungsverfahren

(1) Das Merkmal „vollständige Anschrift“ in § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG erfüllt nur die Angabe der zutreffenden Anschrift des leistenden Unternehmers, unter der er seine wirtschaftlichen Aktivitäten entfaltet. (2) Sind Tatbestandsmerkmale des Vorsteuerabzugs nicht erfüllt, kann dieser im Festsetzungsverfahren auch dann nicht gewährt werden, wenn der Leistungsempfänger hinsichtlich des Vorliegens dieser Merkmale gutgläubig war. (3) Kommt der Unternehmer seinen Nachweispflichten gem. § 6a Abs. 3 UStG, §§ 17a, 17c UStDV nicht nach, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt sind. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllt sind (Bezug: § 4 Nr. 1, § 6a, § 14 Abs. 4, § 15 Abs. 1 UStG 2005; §§ 17a ff. UStDV; § 163, § 227 AO; Art. 131, Art. ...