Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die neue Umsatzabgrenzung nach BilRUG
So weitreichend ist sie nicht
Zahlreiche Kommentare sehen die Änderungen bei der Umsatzabgrenzung durch BilRUG als kritisch und weitreichend an. Diese Auffassung muss nicht geteilt werden. Bei entsprechend enger Auslegung des Gesetzestextes bleibt der Umsatz eine Schlüsselgröße für die Interpretation der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens.
Lüdenbach/Freiberg, Die Regelungen des BilRUG im Jahresabschluss, StuB 2015 S. 563 NWB WAAAE-97965
Was sieht das BilRUG zu den Umsatzerlösen vor?
Was zählt nicht zu den Umsatzerlösen?
Wie ist zu verfahren, wenn ein Nebenerlös wider Erwarten wesentlich ist?
I. Einleitung
[i]Fink/Heyd, Änderung von Umsatzdefinition und GuV-Struktur mit dem BilRUG, StuB 16/2015 S. 611 NWB NAAAE-99510Wirtz/Gersbacher, Neudefinition der Umsatzerlöse durch das BilRUG, StuB 19/2014 S. 711 NWB MAAAE-74632Haaker/Freiberg, Verstoß des BilRUG-Umsatzbegriffs gegen den true and fair view?, PiR 5/2015 S. 142 NWB YAAAE-89364Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 6. Aufl., Herne 2015, § 277 NWB FAAAE-80384 Durch die Umsetzung der EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU mit Verabschiedung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG) im Juni 2015 wurde u. a. die Definition von Umsatzerlösen in § 277 Abs. 1 HGB geändert. Diese zeichnen sich nun insbesondere durch ihren Bezug zu Produkten bzw. Dienstleistungen des bilanzierenden Unternehmens aus. Nicht mehr erforderlich ist der Bezug zur gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und die für die Gesellschaft typischen Erzeugnisse und Waren bzw. Dienstleistungen. Die ent...