Eine vermögensverwaltend tätige GmbH & Co. KG behält ihre gewerbliche Prägung i.S.v. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, wenn die Anteile
an der Komplementär-GmbH in das Gesamthandsvermögen der (dann: Einheits-) GmbH & Co. KG übertragen werden und zur Vermeidung
gesellschaftsrechtlicher Komplikationen im Gesellschaftsvertrag Sonderregelungen zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschafterrechte
an der Komplementär-GmbH durch die Kommanditisten enthalten sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 6 Nr. 18 DStRE 2016 S. 651 Nr. 11 DStZ 2015 S. 56 Nr. 3 EFG 2015 S. 121 Nr. 2 GmbH-StB 2015 S. 103 Nr. 4 KÖSDI 2015 S. 19152 Nr. 1 KÖSDI 2016 S. 19871 Nr. 7 GAAAE-81266
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