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Qualitätssicherungshandbuch-Praxisorganisation
Die in der Wirtschaftsprüfung tätigen Kolleginnen und Kollegen müssen nach § 55b WPO für jede Tätigkeit ein erforderliches Qualitätssicherungssystem bereitstellen. Die VO 1/2006 übersetzt diese Anforderung mit einem „angemessenen Qualitätssicherungssystem“. Für die Einrichtung und Aufrechterhaltung des Qualitätssicherungssystems hat Herr WP/StB Michael Gschrei, geschäftsführender Vorstand von wp.net e. V. – Verband für die mittelständische Wirtschaftsprüfung, eine Hilfestellung in Form von Qualitätssicherungs-Handbüchern entwickelt.
Das Qualitätssicherungs-Handbuch Praxisorganisation besteht aus umfangreichen Arbeitshilfen, wie Arbeitspapieren, Checklisten und weiteren Hinweisen für die ordnungsgemäße Organisation der Wirtschaftsprüferkanzlei. Die Darstellung der Kanzlei ist wichtig für die Qualitätskontrolle, die Praxis erleichtert damit den Qualitätskontrollprüfer die Prüfung und spart damit Zeit und Geld. Arbeitshilfen zur Kanzleiadministration fehlen ebenso wenig wie Hinweise zur IT-Verwaltung, zur Mitarbeiterentwicklung, zur Mandantenverwaltung oder zur Nachschau.
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