Notarkosten anlässlich der Übertragung eines Kommanditanteils
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Sind im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteils angefallene Notarkosten betrieblich (mit-)veranlasst und daher vor dem Hintergrund des Nettoprinzips als Betriebsausgaben abzugsfähig? - Welcher Aufteilungsmaßstab kommt bei Annahme einer gemischten Veranlassung ggf. zum Tragen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
  GAAAE-35167