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Bankrecht | Kreditkündigung wegen unzureichender Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Kommt der Kreditnehmer der von seiner Bank unter Hinweis auf § 18 KWG eingeforderten Verpflichtung, Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die ihr eine objektive Beurteilung seiner aktuellen Vermögensverhältnisse ermöglichen sollen, nicht nach, ist die Bank zur Kündigung des Kreditverhältnisses jedenfalls dann berechtigt, wenn sie den Kreditnehmer unmissverständlich auf dessen Mitwirkungspflichten hingewiesen und die Kündigung für den Fall der (weiteren) Nichtvorlage prüffähiger Unterlagen unter Fristsetzung angedroht hatte. Ob zusätzlich zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung ein Kontensollsaldo vorlag und/oder der Kreditnehmer seine Tilgungsleistungen nur unregelmäßig erfüllt hatte, ist dabei ohne Belang.