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BBK Nr. 18 vom Seite 884

Verzicht auf Aktivierung einzelner geringfügiger RAP ohne Rücksicht auf die Gesamthöhe aller RAP?

VRiFG Bernd Rätke, Berlin

Haben [i]bbk-leserfrage@nwb.deSie auch eine fachliche Frage? Bitte richten Sie Ihre Zusendung per E-Mail an bbk-leserfrage@nwb.de. Möchten Sie mit Fachkollegen diskutieren? Melden Sie sich an in der NWB Community unter www.nwb-community.de.

Frage

Der BFH hat sich jüngst in zwei Fällen mit der aktiven Rechnungsabgrenzung befasst, die in der Rubrik „Steuerrecht aktuell” in der BBK-Ausgabe 17/2010 vorgestellt wurden:

  • Nach der Entscheidung des I. Senats vom ist für vorausbezahlte [i]Vorausbezahlte Kfz-SteuerKfz-Steuern ein aktiver RAP zu bilden.

  • Nach der Entscheidung des [i]Keine geringfügigen RAP X. Senats vom kann auf die Bildung eines aktiven RAP in geringfügigen Fällen verzichtet werden, wenn der einzelne RAP 410 € nicht überschreitet.

Ich betreue ein Mietwagen-Unternehmen, das einen großen [i]Generell keine Aktivierung unwesentlicher RAP?Fuhrpark unterhält, für den Kfz-Steuern zu entrichten sind. Kann ich nun auf die Aktivierung der vorausbezahlten Kfz-Steuern in der Steuerbilanz in allen Fällen verzichten, in denen der vorausbezahlte Betrag pro Kfz bis zu 410 € beträgt, auch wenn sich dadurch eine Gesamtsumme von ca. 30.000 € ergibt und der Gewinn um etwa ein Viertel gemindert wird?

Antwort

1. Grun...