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Neuinterpretation des Maßgeblichkeitsprinzips
Beurteilung des BMF-Schreibens zu den Auswirkungen des BilMoG für die steuerliche Gewinnermittlung
Welchen generellen Inhalt hat nach Auffassung der Finanzverwaltung das Maßgeblichkeitsprinzip nach der Änderung des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG durch das BilMoG?
Welche Ausnahmen bestehen dabei?
Welche konkreten Auswirkungen hat dies auf Herstellungskosten, planmäßige Abschreibungen, Teilwertabschreibungen, Bilanzierung von Pensionsrückstellungen und Bewertungsvereinfachungen?
Im hat die Finanzverwaltung einen Übergang von der formellen auf die materielle Maßgeblichkeit vollzogen. In diesem Beitrag wird untersucht, welche Veränderungen sich aus der geänderten Interpretation des Maßgeblichkeitsprinzips auf in der Praxis bedeutsame Geschäftsvorfälle ergeben. Dabei zeigt sich: Die Auswirkungen beschränken sich nicht auf steuerliche Wahlrechte. Vielmehr treten im Detail noch weitere Abweichungen gegenüber der bisherigen Handhabung auf. Im Einzelnen werden betrachtet: Herstellungskosten, planmäßige Abschreibungen, Teilwertabschreibungen, Bilanzierung von Pensionsrückstellungen sowie Bewertungsvereinfachungen .
IV C 6 – S 2133/09/10001 NWB HAAAD-40121
I. Allgemeine Änderungen
Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG haben Gewerbetreibende,...