Steuerberatungskosten;
Wegfall des Sonderausgabenabzugs ab VZ 2006
Bezug:
Das bereits mit der Kurzinfo 2007K006 vom (Az.: S 2350 A – St 32 3) angekündigte BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Steuerberatungskosten ab dem VZ 2006 steht noch aus. Das Kurzinfo hat daher weiterhin Bestand. Einsprüche, in denen sich der Steuerpflichtige gegen die vollständige Versagung des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen zu Lohnsteuerhilfevereinen wendet, können jedoch aus Zweckmäßigkeitsgründen bis zum Ergehen des besagten BMF-Schreibens gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 EStG ruhen.
Unter den Aktenzeichen 5 K 186/07 sowie 10 K 103/07 ist zwischenzeitlich jeweils ein Verfahren beim FG Baden-Württemberg bzw. FG Niedersachsen anhängig. Gegenstand der Verfahren ist die Frage, ob die Versagung des Sonderausgabenabzugs von privaten Steuerberatungskosten ab dem VZ 2006 rechtmäßig ist.
Es bestehen auch hier keine Bedenken, Einsprüche mit Hinweis auf diese Verfahren gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 EStG ruhen zu lassen.
Zur gegebener Zeit wird weiteres verfügt.
OFD Koblenz v. - S 2221 A - St 32 3
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
GAAAC-60552