Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellungen: Anschaffungskosten (Herstellungskosten)
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist
eine rechtlich entstandene Verbindlichkeit, die nur ihrer Höhe nach ungewiss ist, oder
eine rechtlich noch nicht entstandene Verbindlichkeit, deren Entstehen dem Grunde nach hinreichend wahrscheinlich ist und deren Höhe zudem ungewiss sein kann (§ 249 Abs. 1 HGB).
Die h. M. im handelsrechtlichen Schrifttum verneint jedoch die Möglichkeit einer Rückstellung für künftige Anschaffungs- oder Herstellungskosten, da in diesem Fall die gewinnmindernde Bildung einer Rückstellung der lediglich vermögensumschichtenden Wirkung bei der Bilanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines bestimmten Wirtschaftsguts entgegenstehen würde.
Grundsätzlich sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten nur dann zulässig, wenn die künftigen Aufwendungen zur Erfüllung der Verpflichtung sofort abziehbare Ausgaben darstellen, also nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert werden müssen.
II. Abgrenzung Anschaffungs- versus Herstellungskosten
1. Anschaffungskosten
Anschaffungskoste...