Spenden zu steuerbegünstigten Zwecken;
Bezug: BStBl 2006 II S. 121
Mit (BStBl 2006 II S. 121) hat der BFH entschieden, dass der zusätzliche Abzugshöchstbetrag des § 10b Abs. 1 S. 3 EStG in Höhe von 20.450 € bei zusammen veranlagten Ehegatten jedem Ehegatten einzeln zusteht.
Nach zwischen Bund und Ländern abgestimmter Auffassung steht auch der Höchstbetrag nach § 10b Abs. 1a EStG bei zusammen veranlagten Ehegatten jedem Ehegatten einzeln zu.
Eine Verdoppelung der Abzugshöchstbeträge nach § 10b Abs. 1 S. 3 EStG und § 10b Abs. 1a EStG bei zusammen veranlagten Ehegatten tritt nur dann ein, wenn auch jeder der Ehegatten eine maßgebliche Zuwendung geleistet hat. Auf die Grundsätze des wird hingewiesen.
Bayerisches Landesamt für Steuern v. - S 2223 - 15 St 32/St 33
Fundstelle(n):
GAAAB-89220