NWB Kommentar Bilanzierung
12. Aufl. 2021
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§ 306 Latente Steuern
Auf die unter → § 274 angegebene Literatur wird verwiesen.
I. Regelungsinhalt
1In der Behandlung zukünftiger Steuerbe- oder -entlastungen als Folge von Buchwertunterschieden zwischen Konzern- und Steuerbilanz (temporärer Differenzen) ist im Konzernabschluss wie folgt zu unterscheiden:
Für Differenzen, die bereits auf der Ebene der Einzelabschlüsse der einbezogenen Unternehmen bestehen, gebietet § 298 Abs. 1 HGB i. V. mit § 274 HGB eine Latenzierung nur für den Fall eines Überhangs passiver Latenzen. Bei einem Aktivüberhang hat der Konzern ein Ansatzwahlrecht (→ Rz. 9).
Sofern die Differenzen auf bestimmte Konsolidierungsmaßnahmen zurückzuführen sind, besteht – mit wenigen Ausnahmen (→ Rz. 36) – nach § 306 HGB ein Bilanzierungsgebot auch dann, wenn sich im Saldo eine Steuerentlastung (Überhang aktiver Latenzen) ergibt (→ Rz. 35).
2Diese Unterscheidung nach der Herkunft der Differenzen ist systematisch nicht zu rechtfertigen, sondern kasuistisch (→ Rz. 9). Wie jede Kasuistik provoziert auch diese Abgrenzungsfragen, die bei einem systematischen Vorgehen überflüssig wären. Insbesondere geht es darum, ob die Anpassung an konzerneinheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (→ Rz. 16) oder die erfolgswirksame Schuldenkonsolidierung (→ Rz. 31)...