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NWB Nr. 1 vom Seite 8

Aufspaltung einer unternehmerischen Tätigkeit zur zweckwidrigen Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung führt zu deren Versagung

Dr. Stefanie Becker

Werden von mehreren Gesellschaften gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Leistungsempfängern inhaltsgleiche Buchführungsleistungen nur zu dem Zweck nacheinander erbracht, um mehrfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen zu können, liegt eine zweckwidrige Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung vor, die zu ihrer Versagung führt (; veröffentlicht am ).

Hintergrund

Von Kleinunternehmern, deren Umsätze dauerhaft unterhalb der Schwelle von 17.500 € bleiben, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben. Dies regelt § 19 UStG. Im Gegenzug steht ihnen der Vorsteuerabzug auf Eingangsleistungen nicht zu. Die Vorschrift wirkt damit wie eine unechte Steuerbefreiung. Sie beruht auf Art. 281 ff. MwStSystRL. Ihr Zweck liegt in der Verwaltungsvereinfachung kleiner Unternehmen. Ihnen soll der Aufwand erspart werden, der mit der Abführung der Umsatzsteuer verbunden wäre und der sie aufgrund des geringen Umfangs ihrer Tätigkeit überproportional treffen würde. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, unternehmerische Tätigkeiten zu begründen. Auf dieser Zwecksetzung baute der BFH seine Begründung im Urteil v.  - XI ...