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NWB Nr. 49 vom Seite 3579

Bauträger haben einen Anspruch auf Korrektur der zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer

Robert Hammerl und Andreas Fietz, München

Bauträger, die eigene Grundstücke bebauen und diese anschließend an ihre Kunden veräußern, erbringen gem. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfreie Grundstücksumsätze. Gleichwohl ging die Finanzverwaltung in der Vergangenheit davon aus, dass Bauträger Steuerschuldner nach § 13b UStG für bezogene Bauleistungen sind. Aufgrund der steuerfreien Ausgangsumsätze kam es hierdurch zu einer Steuerzahllast bei den Bauträgern. Der Auffassung der Finanzverwaltung trat der (BStBl 2014 II S. 128) entgegen. In der Folge haben Bauträger die bislang von ihnen entrichtete Umsatzsteuer von den Finanzämtern unter Berufung auf das zurückgefordert. Einen solchen Fall der Rückabwicklung hat der BFH nunmehr mit Urteil v.  - V R 49/17 NWB XAAAG-99275 entschieden.

Im Urteilsfall lehnte das Finanzamt den Antrag des Bauträgers auf Erstattung der Umsatzsteuer ab, da eine Änderung nur insoweit erfolgen könne, wie der Bauträger die bislang nach § 13b UStG geschuldete Steuer an den jeweiligen Subunternehmer gezahlt habe oder dem Finanzamt der zivilrechtliche Nachforderungsanspruch in Höh...BStBl 2017 I S. 1001