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NWB Nr. 30 vom Seite 2558

Vereinbarung und Durchsetzung von Zeithonoraren

Anmerkungen zum

Dr. Norbert H. Hölscheidt

Mit Urteil v. - IX ZR 37/10 NWB AAAAD-56696 hat der BGH – zum zweiten Mal in diesem Rechtsstreit – das Berufungsurteil des OLG Düsseldorf aufgehoben und die vom OLG vorgenommene Herabsetzung des Zeithonorars eines Strafverteidigers mit deutlichen Worten abgelehnt. Der BGH hat bestätigt, dass zeitbezogene Vergütungen grds. zulässig und sinnvoll sind. Die Annahme einer Unangemessenheit einer mit dem Mandanten vereinbarten Vergütung kommt nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht (und nicht bereits dann, wenn das Gericht eine niedrigere Vergütung für angemessen hält). Die Frage, ob sog. Zeittaktklauseln, nach denen die Zeitgebühr bereits für jede angefangene Zeiteinheit in voller Höhe anfällt, zulässig oder wegen unangemessener Benachteiligung des Mandanten grds. unwirksam sind, hat der BGH auch in diesem Urteil offengelassen.

I. Gesetzliche Regelungen zu Zeitgebühren des Rechtsanwalts und des Steuerberaters

1. Zeitgebühren des Rechtsanwalts

[i]Gebühren des RechtsanwaltsDie Gebühren des Rechtsanwalts bemessen sich nach dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG-VV) je nach der Verfahrensart, in der der Rechtsanwalt tätig ist, nach festen Gebühren oder Rahmengebühren, deren Höhe sich in den m...