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StuB Nr. 3 vom Seite 106

Passivierung von Verpflichtungen aus Mehrerlösabschöpfung in der Energiewirtschaft

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

Die komplette Serie „Praxisfälle zum BilMoG” finden Sie in der NWB Datenbank unter NWB QAAAD-62773.

I. Sachverhalt

U betreibt ein Stromnetz und unterliegt der gesetzlichen Regulierung, die behördlich durch eine Netzagentur überwacht und durchgesetzt wird. Als systemrelevanter Netzbetreiber kann U seinen Geschäftsbetrieb nicht schlichtweg einstellen, sondern ist zu dessen Aufrechterhaltung verpflichtet. Das Entgelt für seine Leistungen ist nach oben begrenzt (Erlösobergrenze). Insbesondere hat er bestimmte Kosteneinsparungen an seine Kunden weiterzugeben. Für 01 entsteht folgendes Problem:

  • Das Entgelt der Periode 01 erweist sich in einer Anfang 02 (vor Bilanzaufstellung für 01) aufgestellten Nachkalkulation als zu hoch.

  • Der entsprechende Mehrerlös ist daher in der Periode 03 in der Weise „abzuführen”, dass an Stelle des eigentlich zulässigen Höchstentgelts der Periode 03 ein um den Mehrerlös 01 verminderter Betrag tritt.

II. Fragestellung

Ist per in der Handels und Steuerbilanz ein Passivposten für die Mehrerlösabschöpfung zu bilden?

III. Lösungshinweise

1. Keine Rückstellung

1.1 Die Auffassung der Finanzverwaltung

Das Bayerische Lande...