Bindung des Finanzamts an die vertragliche Aufteilung eines
Gesamtkaufpreises für ein Grundstück auch bei Sonderabschreibungen
nach dem
FördG
Nennenswerte
Zweifel an der Richtigkeit der vertraglichen Aufteilung
Leitsatz
1. Das Finanzamt ist an eine von den
Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein
bebautes Grundstück auf die einzelnen Wirtschaftsgüter
grundsätzlich gebunden. Diese Grundsätze gelten auch für
Fälle der Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach dem
FördG.
2. Die Verteilung der
Kosten kann nur bei nennenswerten Zweifeln an der
Richtigkeit der vertraglichen Aufteilung geändert werden. Dies mag bei
verwandtschaftlichen oder gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen
Verkäufer und Käufer und einem nicht unerheblichen Unterschreiten der
Einkaufspreise nahe liegen; nicht jedoch allein aufgrund der
gleichgerichteten Interessen des Käufers und Verkäufers an einer
hohen Bemessungsgrundlage für die Sonder-AfA nach dem
FördG.
3. Nennenswerte Zweifel an der
vertraglichen Aufteilung des Gesamtkaufpreises für ein Grundstück
bestehen bei einer noch nicht einmal 10-prozentigen Unterschreitung des
Bodenrichtwertes nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStZ 2008 S. 462 Nr. 14 EFG 2008 S. 1140 Nr. 14 FAAAC-82587
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