1) Kapitalgesellschaftsanteile eines Gesellschafters einer Personengesellschaft sind kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen,
wenn die Personengesellschaft zu der Kapitalgesellschaft Geschäftsbeziehungen unterhält, die üblicherweise auch mit anderen
Unternehmen bestehen, und zwar selbst dann nicht, wenn die Geschäftsbeziehungen besonders intensiv und die Gesellschaften
in derselben Branche tätig sind.
2) Kapitalgesellschaftsanteile eines Gesellschafters einer Personengesellschaft sind hingegen notwendiges Sonderbetriebsvermögen,
wenn zwischen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft eine besonders enge wirtschaftliche Verflechtung besteht,
die dadurch geprägt ist, dass die Kapitalgesellschaft eine wesentliche Funktion der Personengesellschaft erfüllt.
3) Notwendiges Sonderbetriebsvermögen ist u.a. anzunehmen, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die aktive gewerbliche
Tätigkeit der Personengesellschaft ergänzt.
4) Setzt ein Kommanditist als beherrschender Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft durch, dass die Personengesellschaft
zentrale Verwaltungsdienstleistungen für die Kapitalgesellschaft übernimmt, wobei die Vergütungen über 95 v.H. der Umsätze
der Personengesellschaft ausmachen, stellt die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft notwendiges Sonderbetriebsvermögen dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 515 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 13/2008 S. 524 FAAAC-76204
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