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Bilanzänderung bei fehlerhafter Verbuchung von Entnahmen und Einlagen
Anmerkung zum
Der IV. Senat des BFH entschied im Besprechungsurteil entgegen dem dass der Zusammenhang einer Bilanzberichtigung mit einer Bilanzänderung auch dann vorliegt, wenn sich die Gewinnänderung im Rahmen der Bilanzberichtigung aus der Nicht- oder der fehlerhaften Verbuchung von Entnahmen und Einlagen ergibt.
DoklD ▶ NWB RAAAC-57810. Rechtsgrundlage ▶ § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG i. d. F. des StBereinG 1999. Vorinstanz ▶ NWB EAAAC-61769 (im zweiten Rechtsgang: 16 K 355/07).
I. Sachverhalt und Problemstellung
1. Problemstellung
Nach dem (BStBl 2000 I S. 587) bezieht sich eine Bilanzberichtigung auf den unrichtigen Ansatz von Wirtschaftsgütern (aktive und passive Wirtschaftsgüter einschließlich Rückstellungen) sowie Rechnungsabgrenzungsposten dem Grunde und der Höhe nach. Eine Änderung des steuerlichen Gewinns ohne Auswirkung auf den Ansatz eines Wirtschaftsguts oder eines Rechnungsabgrenzungspostens ist daher nach Auffassung des BMF keine Bilanzberichtigung. Vor diesem Hintergrund war umstritten, ob fehlerhafte Erfassungen von Entnahmen und Einlagen überhaupt zu einer B...