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InfoCenter - Stand: 20.09.2018

Familienleistungsausgleich

Michael Meier

Der Beitrag wird seit Dezember 2018 nicht mehr aktualisiert. Bitte beachten Sie dazu den infoCenter-Beitrag "Steuerentlastung durch Kinder".

I. Definition

Mit Familienleistungsausgleich bezeichnet man die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung (§ 31 Satz 1 EStG). Der Begriff hat den zuvor benutzten Begriff „Familienlastenausgleich” abgelöst.

Vergleiche zu Einzelfragen des Familienleistungsausgleichs auch die Stichworte , , , und „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende”.

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