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Gesetzliche Anforderungen an den Restrukturierungsplan nach dem StaRUG
Welche Aspekte sind zur Aktivierung neuer Umsatzfelder in der Krisensituation von Bedeutung?
Kernstück der gesetzgeberischen Neuerungen einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist der krisenabwendende Restrukturierungsplan nach dem StaRUG. Das AG Hamburg hat insoweit bereits mit Beschluss v. - 61a RES 1/21 nunmehr auch tatsächlich den ersten Restrukturierungsplan gerichtlich bestätigt und dadurch eine vorinsolvenzliche Sanierung praktisch bekräftigt. Welche grundlegenden Anforderungen an den Restrukturierungsplan zu stellen sind, wird daher aus indikativem Blickwinkel nachfolgend betrachtet.
I. Hintergrund
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für das 1. Quartal 2021 auf insgesamt rund 17,1 Mrd. €. Im 1. Quartal 2020 hatten sie noch bei rund 7,3 Mrd. € gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen bei gleichzeitigem Rückgang der Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass im 1. Quartal 2021 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragten als im Vorjahresquartal (siehe hierzu Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes v. , Nr. 270).
Durch praktische Änderungen im Verfahren der insolvenzrechtlichen Eigenverwaltung ergeben...