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Besteuerung der Erträge privater Anleger aus schwarzen und intransparenten Investmentfonds
Zur Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
[i]BFH, Urteile vom 28. 7. 2015 - VIII R 2/09 NWB JAAAF-17878 und VIII R 39/12 NWB UAAAF-19023; BFH, Urteil vom 17. 11. 2015 - VIII R 27/12 NWB LAAAF-66188 Der BFH hat mit den Entscheidungen vom - VIII R 2/09 NWB JAAAF-17878 und VIII R 39/12 NWB UAAAF-19023, die im Dezember 2015 veröffentlicht worden sind, sowie mit dem Urteil vom - VIII R 27/12 NWB LAAAF-66188, das im Februar 2016 veröffentlicht wurde, die letzten offenen Fragen zur Vereinbarkeit der Pauschalbesteuerung privater Anleger sog. „schwarzer Fonds“ (Rechtslage bis Ende 2003) und intransparenter Fonds (Rechtslage seit 2004 bis Ende 2017) mit höherrangigem Recht beantwortet. Für Zeiträume ab dem wird die Pauschalbesteuerung nach bisherigem Recht nach dem nun vorliegenden Regierungsentwurf eines Investmentsteuerreformgesetzes durch sog. Vorabpauschalen ersetzt, die im neuen System an die Stelle der bisher bekannten Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge treten werden.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .
I. Pauschalbesteuerung von Kapitalerträgen aus schwarzen Fonds gem. § 18 AuslinvestmentG
1. System der Pauschalbesteuerung
a) Art und Zuordnung der Erträge
[i]Besteuerung der Erträge privater Anleger aus Anteilen an ausländischen Investmentfonds über §§ 17 ff. AuslInvestmGDie Besteuerung von Erträgen privater Anleger aus Anteilen an ausländischen Investment...