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„Es geht um klare rechtsstaatliche Regeln”
Datenkauf: BFH-Präsident Prof. Rudolf Mellinghoff sieht den Gesetzgeber in der Pflicht
Auf dem Steuerberatertag in Hamburg (s. S. 22 ff. DokID ) hat BFH-Präsident Mellinghoff sich zur Abgrenzung von Steuerrecht und Steuerstrafrecht geäußert wie auch zum staatlichen Ankauf von „Daten-CDs”. StBMag hat nachgefragt.
Herr Prof. Mellinghoff, wir sprechen viel mit Politikern über Steuerrecht, auch über Steuerstrafrecht. Dabei begegnen wir immer wieder einer Position: Das Bundesverfassungsgericht habe in einem Beschluss den Ankauf von illegal erworbenen Daten über deutsche Steuerpflichtige im Grunde erlaubt, und daher sei das von nun an auch kein Problem mehr. Sie waren in der Zeit, in die dieser Beschluss gefallen sein soll, am BVerfG – wie beurteilen Sie diese Einschätzung?
Man muss sich den Streitgegenstand genau anschauen: Es ging in diesem Beschluss darum, ob die Daten, die auf einem möglicherweise auch illegal erworbenen Datenträger gefunden wurden, zur Grundlage weiterer strafrechtlicher Ermittlungsmaßnahmen gemacht werden dürfen. Genau genommen ging es sogar nur um eine Durchsuchung oder Beschlagnahme, die nicht einmal unmittelbar auf diese Daten zurückgeht, sondern auf einer Auswertung der Daten im Vergleich mit amtlich...