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Die Schattenseiten von steuerfreien Teileinkünften
Erläuterungen zum
[i]BMF, Schreiben v. 8. 11. 2010 (BStBl 2010 I S. 1292)Mehr als acht Jahre nach der Systemumstellung vom Anrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren – mittlerweile Teileinkünfteverfahren – nimmt die Finanzverwaltung nun mit Schreiben v. zu der Frage Stellung, in welchen Fällen nur ein begrenzter Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 EStG im betrieblichen Bereich (bei den Gewinneinkünften) möglich ist, weil die Aufwendungen unmittelbar oder mittelbar mit Einnahmen im Zusammenhang stehen, die nach § 3 Nr. 40 EStG zu 40 % steuerfrei sind. Das BMF-Schreiben geht vor allem auf die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung und auf Teilwertabschreibungen von betrieblichen Darlehensforderungen ein. Es stellt dabei maßgeblich auf den Veranlassungszusammenhang ab.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in NWB 12/2011 S. 950.
I. Betriebsaufspaltung
1. Maßgeblichkeit des Veranlassungszusammenhangs
[i]Aufwendungen für die Überlassung von WirtschaftsgüternBei einer Betriebsaufspaltung sind die Anteile an der Betriebsgesellschaft grds. Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft. Da deren Gewinnausschüttungen Teileinkünfte i. S. von § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a EStG darstellen, können die bei der Besitzgesellschaft entst...