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PiR Nr. 11 vom Seite 305

Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach ED/2010/9

Barbara Muggenthaler und WP Prof. Dr. habil. Robin Mujkanovic
Kernaussagen
  • Beim right-of-use-Ansatz wird nicht mehr zwischen operating lease und finance lease differenziert.

  • Der Leasingnehmer bilanziert ein Nutzungsrecht ( right of use) an dem Leasingobjekt sowie eine Verpflichtung zur Zahlung der Leasingraten grundsätzlich zum Barwert der erwarteten Leasingraten. Beim Leasinggeber wird i. d. R. ein Anspruch auf Erhalt der Leasingraten und eine Verpflichtung zur Nutzungsüberlassung ( performance obligation approach) oder ausnahmsweise ein (Teil-)Abgang des Leasingobjekts ( derecognition approach) erfasst.

  • Die neue Leasingbilanzierung bringt zwar eine erhöhte Belastung für die Rechnungsleger, durch die Verlängerung der Bilanz beim Leasingnehmer wird jedoch ein realitätsgerechteres Bild von der wirtschaftlichen Lage gegeben und die Analysemöglichkeit für die externen Abschlussadressaten verbessert.

Nach einer längeren Diskussion um ein vorhergehendes Diskussionspapier (DP) hat das IASB nun in Abstimmung mit dem FASB den „Exposure Draft ED/2010/9 Leases” (ED) veröffentlicht, der den bisherigen IAS 17 ablösen soll. Der Beitrag stellt die Neuerungen vor und würdigt diese.

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