Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 20 vom Seite 1603

Reverse-Charge-Verfahren bei Umsätzen mit Emissionsrechten

EU-Mitgliedstaaten einigen sich auf Maßnahme im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug

Thomas Hofmann

Der Rat hat am die RL 2010/23/EU (ABl EU 2010 Nr. L 72 S. 1) angenommen, mit der die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (2006/112/EG – MwStSystRL) mit dem Ziel geändert wird, den EU-Mitgliedstaaten die optionale und temporäre Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens bei Umsätzen mit Treibhausgasemissionszertifikaten und ähnlichen Einheiten zu ermöglichen. Damit konnte sich der Rat zunächst nur auf einen kleinen Teil des RL-Vorschlags der EU-Kommission v. einigen [i]Hofmann, NWB 42/2009 S. 3257. Die Änderung des Unionsrechts stellt eine Reaktion auf verstärkt aufgetretene Betrugsaktivitäten bei Umsätzen mit Emissionsrechten dar und schafft mit Blick auf die unterschiedlichen, von den EU-Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen nunmehr eine einheitliche Rechtsgrundlage zur Betrugsabwehr in diesem Bereich. Deutschland macht von dem neuen Wahlrecht durch Neufassung des § 13b UStG Gebrauch.

I. Änderung der MwStSystRL – neuer Art. 199a

1. Reverse-Charge-Verfahren bei Umsätzen mit Emissionsrechten

[i]Wahlrecht der Mitgliedstaaten bei B2B-UmsätzenIn die MwStSystRL wird ein neuer Art. 199a eingefügt, der den EU-Mitgliedstaaten bei Umsätzen mit Emissionsrechten die Option einräumt, in ihrem nationalen Mehrwertsteuerrecht vorzusehen, dass der unternehmerische Leistungsempf...

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden