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FG Münster 04.06.2009 3 K 840/08 Kg, NWB 31/2009 S. 2387

Einkommensteuer | Krankenversicherungsbeiträge mindern kindergeldschädliche Einkünfte

Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung senken die Einkünfte und Bezüge des Kindes nach dem unter den erforderlichen Grenzbetrag auch dann, wenn das Kind im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist.

Anmerkung:

Das Kindergeld steht dem Kläger zu, da der gesetzliche Grenzbetrag bei Berücksichtigung der Versicherungsbeiträge unterschritten wird. Nach der Rechtsprechung des BFH seien Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung von den Einkünften und Bezügen des Kindes in Abzug zu bringen. Dies gilt nicht nur...