Steuerliche Behandlung von überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse
Leitsatz
1. Überobligatorische Beiträge des Schweizer Arbeitgebers eines Grenzgängers zu einer öffentlich-rechtlichen Schweizer Pensionskasse
führen bei dem Grenzgänger im Zeitpunkt der Beitragszahlung zu Arbeitslohn. Dieser ist nicht nach § 3 Nr. 62, § 3 Nr. 56 oder
§ 3 Nr. 63 EStG steuerfrei.
2. Voraussetzung für einen Abzug der an eine ausländische Versorgungseinrichtung geleisteten Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr.
2 Buchst. a EStG ist, dass die ausländische Versorgung mit der deutschen Basisversorgung, d.h. insbesondere der deutschen
gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist.
3. Im Bereich des Überobligatoriums ist das streitige Vorsorgeverhältnis als eigenständig zu betrachtendes Rechtsverhältnis
anzusehen. Dieses ist nicht mit der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 8 Nr. 46 DStRE 2021 S. 80 Nr. 2 EFG 2020 S. 1245 Nr. 17 EStB 2020 S. 410 Nr. 10 IWB-Kurznachricht Nr. 20/2020 S. 810 PIStB 2020 S. 181 Nr. 7 DAAAH-50805
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