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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 6279/12 EFG 2015 S. 104 Nr. 2

Gesetze: EStG § 1 Abs. 3 S. 1EStG § 1 Abs. 3 S. 2EStG § 1a Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG § 26 Abs. 1 S. 1

Zusammenveranlagung im EU-Ausland ansässiger Ehegatten trotz Nichterfüllung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG durch den einzelnen Ehegatten

Leitsatz

1. Auch wenn zwei in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässige Ehegatten jeweils isoliert für einen Ehegatten gesehen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG nicht erfüllen, sind bei der Überprüfung der Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 EStG die Einkünfte der Ehegatten gem. § 1a Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG zusammen zu rechnen und kann sich durch eine Zusammenrechnung der Einkünfte ein Anspruch der Ehegatten auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und somit auf Zusammenveranlagung ergeben.

2. § 1a Abs. 1 Nr. 2 S. 3 EStG bezieht sich auf § 1a Abs. 1 EStG und modifiziert die Grundvoraussetzung (unbeschränkte Steuerpflicht) im Fall des § 1 Abs. 3 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2015 S. 6 Nr. 10
DStRE 2015 S. 705 Nr. 12
EFG 2015 S. 104 Nr. 2
IWB-Kurznachricht Nr. 4/2015 S. 122
KÖSDI 2015 S. 19233 Nr. 3
DAAAE-79116

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