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Das „wirtschaftlich vergleichbare” Gesellschafterdarlehen
Mögliche Gestaltungsvarianten nach der aktuellen Rechtsprechung
Durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom wurden u. a. die §§ 32a, b GmbHG gänzlich gestrichen und § 30 GmbHG mit einem „Nichtanwendungserlass” versehen. Das „Recht der Gesellschafterdarlehen” ist nunmehr in das Insolvenzrecht verortet worden . Der Beitrag zeigt auf, welche Gestaltungsvarianten nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Entscheidung der Form eines Gesellschafterdarlehens vergleichbar sind.
Ronig, infoCenter, Darlehen NWB NAAAB-36685
Inwieweit stimmt die aktuelle Zivilrechtsprechung mit § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG a. F. überein?
Worin liegen jedoch die Unterschiede?
Was resultiert aus einer möglichen Rückzahlung nach Feststellung der Nachrangigkeit des Darlehens?
I. Einleitung
[i]Weng, Neuerungen bei Gesellschafterdarlehen, StuB 2012 S. 233 NWB FAAAE-04480 Ott, Ausfall von Gesellschafterdarlehen bei der GmbH nach dem MoMiG, StuB 2011 S. 243 NWB RAAAD-79833Gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO sind sämtliche Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz nachrangig. Die Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens obliegt gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO der Anfechtung, wenn die Handlung im letzten Jahr („Jahresfrist”) vor dem Eröffnungsantrag oder nach diesem Eröffnungsantrag vorgenommen worden ist. Statt (Beginn und Ende) der Krise i. S. des Eigenkapitalersatzrechts kommt es jetzt auf eine Zeitkomponente an. Ausgenommen davon sind ...