Bilanzierung einer erworbenen Pensionsrückstellung
Leitsatz
Bei einem entgeltlichen Betriebserwerb ist eine übernommene Pensionsverpflichtung mit dem - anteiligen - Kaufpreis zu bewerten.
Dieser Wert ist auch für die folgenden Bilanzstichtage maßgeblich, solange bis der sich nach § 6a EStG ergebende Wert erreicht
ist.
Der im Sinne des § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG "unmittelbar vorausgegangene Veranlagungszeitraum" kann auch dann nicht mehrere
Kalenderjahre zurückliegen, wenn zwischendurch ein Organschaftsverhältnis mit dem Verlustbetrieb als Organgesellschaft bestanden
hat.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2011 S. 2800 Nr. 45 BB 2012 S. 1127 Nr. 18 EFG 2012 S. 638 Nr. 7 KÖSDI 2011 S. 17689 Nr. 12 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2011 S. 840 DAAAD-95413
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