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Gewerbesteuer | Keine Hinzurechnung von Stückzinsen eines Sachdarlehens
(1) Erhält ein Unternehmen ein Sachdarlehen über festverzinsliche Anleihen, die es nach Empfang veräußert und später zwecks Rückgabe zurückerwirbt, so sind weder die beim Rückerwerb dem Veräußerer zu vergütenden Stückzinsen S. 196noch die im Zeitraum zwischen der Überlassung der Anleihen und deren Rückgabe an den Darlehensgeber aufgelaufenen Stückzinsen als Entgelte für Schulden hinzuzurechnen. (2) Eine konkludente Abbedingung des § 101 BGB – die Zinsen der überlassenen Anleihen stehen der Verleiherin zu – begründet kein zusätzliches Entgelt für die Gewährung eines Wertpapierdarlehens (Bezug: § 8 Nr. 1 GewStG 2002; § 607, § 609, § 101 Nr. 2 BGB; § 4 Abs. 4 EStG; § 255 HGB).
Der BFH entschied zu den Streitjahren 2002 bis 2006 und damit noch zu § 8 Nr. 1 GewStG in der vor 2008 gültigen Fassung (GewStG a. F.). Bei den von der Klägerin aufgrund der e...