Grundbesitzbewertung für Zwecke der Schenkungssteuer
Leitsatz
Die Veräußerung des zu bewertenden Grundstücks in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag (hier: im Zuge einer mittelbaren
Grundstücksschenkung) kann einen geeigneten Vergleichspreis i.S.v. § 183 Abs. 1 BewG darstellen, wenn der Verkaufspreis im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt und nicht durch besondere persönliche Verhältnisse, die in der Person des Steuerpflichtigen
begründet sind, beeinflusst wurde.
Die zu Gunsten des Steuerpflichtigen in § 198 BewG eröffnete Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, schließt
es nicht aus, auch im typisierenden Vergleichswertverfahren des § 183 BewG einen zeitnahen Verkaufspreis zugrunde zu legen.
Fundstelle(n): DStR 2020 S. 10 Nr. 50 DStRE 2021 S. 28 Nr. 1 EFG 2020 S. 1197 Nr. 17 KÖSDI 2020 S. 21940 Nr. 10 NWB-EV 2020 S. 357 Nr. 10 CAAAH-55989
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