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USt direkt digital Nr. 8 vom Seite 3

Steuerentstehung bei der Sollversteuerung

Professor Dr. Peter Mann

In der nimmt der BFH zur Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Schadenersatz und einem Leistungsaustausch Stellung. Die Rücknahme einer Klage gegen Zahlung einer Entschädigung ist danach regelmäßig eine Leistung. Für den Zeitpunkt der Steuerentstehung ist dann der Zeitpunkt der Rücknahme entscheidend (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 und 2 UStG).

I. Leitsätze

  1. Auf den Zeitpunkt der Entrichtung des Entgeltes kommt es für die Steuerentstehung bei Sollversteuerung nicht an.

  2. Da § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG nicht unionsrechtskonform auslegbar ist, setzt die Anwendung von Art. 10 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 77/388/EWG (nunmehr Art. 64 MwStSystRL) voraus, dass der Steuerpflichtige sich auf die Vorschrift beruft.

II. Sachverhalt

Streitig mit der Finanzverwaltung war die Frage, ob eine Zahlung im Zusammenhang mit der Schließung eines Bahnübergangs Schadenersatz oder umsatzsteuerliches Entgelt darstellt. Der Kläger ist Landwirt, der den Betrieb Mitte des Jahres 2009 von seinem Vater im Wege der vorweggenommenen Erbfolge erhalten hat.

Beim Bau einer Eisenbahnlinie wurde der Hof von anderen landwirtschaftlich genutzten Eigentumsflächen des Klägers abgeschnitten. Die Eisenbahngesellschaft gewährleistete den weiteren Zugang durch einen Bahnübergang.

Im Jahre 2003 wollte die DB Netz AG u. a. aus...