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BFH 02.08.2018 V R 33/17, StuB 23/2018 S. 888

Umsatzsteuer | EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen

Umfasst die Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Campingplatzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen nach Art. 98 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rats vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) i. V. mit Anhang III Nr. 12 MwStSystRL auch die Vermietung von Bootsliegeplätzen (Bezug: § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 98 Abs. 1, Abs. 2 Anhang III Nr. 12 MwStSystRL; Art. 267 AEUV; Art. 20, Art. 52 Abs. 1 EUGrdRCh; § 121 Satz 1, § 74 FGO)?

Praxishinweise

(1) Im Urteilsfall vermietete ein als gemeinnützig anerkannter Segelsportverein etwa die Hälfte seiner 300 Liegeplätze kurzfristig auch an Nichtmitglieder („Gäste“). Streitig ist, ob die dafür vereinnahmten Hafengelder dem ermäßigten oder dem Regelsteuersatz unterliegen. Nach nationaler Gesetzeslage befreit § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken, vo...