Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 14-16 | Haushaltsnahe Leistungen: Steuerermäßigung bei Fernwartung und Reparatur von Hausrat
Wir informieren Sie über aktuelle Aspekte zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Besonders im Fokus steht die Frage, ob der Leistungserfolg „im” Haushalt eintritt, wenn bei der Vernetzung von Haustechnik und Haushaltsgeräten (Stichwort „Smart Home”) räumlich entfernte Servicetechniker per Fernwartung Maßnahmen zur Fehlerbehebung durchführen, ohne den Haushalt persönlich aufzusuchen. Sehr praxisrelevant ist auch die Behandlung von Reparaturen bei Hausrat.
Als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten informieren wir Sie nun über aktuelle Aspekte zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Als Erstes möchten wir Sie auf einen interessanten Aufsatz im NWB-Heft hinweisen. Michael Heine vertritt dort die steuerzahlerfreundliche Auffassung: Für elektronische Leistungen kann die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Leistungen nach § 35a EStG auch dann beansprucht werden, wenn diese per Fernwartung erbracht werden.
Sie kennen das Problem: Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen müssen „in” einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, um den Steuerbonus erlangen zu können. Nur ausnahmsweise sind auch Leist...