Kein Besteuerungsrecht von Deutschland für Sondervergütungen an
einen Mitunternehmer in Form von Zinszahlungen
Leitsatz
Deutschland steht kein
Besteuerungsrecht für Sondervergütungen an einen Mitunternehmer in Form von
Zinszahlungen zu, wenn die Zinszahlungen nicht einer in Deutschland
vermittelten Betriebsstätte zugerechnet werden können. Eine Zurechnung an die
deutsche Betriebsstätte kann dann nicht erfolgen, wenn die Darlehensforderung
nicht zum Vermögen der deutschen Betriebsstätte gehört und die Zinszahlungen im
Ausland verwaltet und vermarktet werden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 30 DStRE 2013 S. 1115 Nr. 18 EFG 2013 S. 455 Nr. 6 EStB 2013 S. 188 Nr. 5 IWB-Kurznachricht Nr. 7/2013 S. 234 Ubg 2013 S. 660 Nr. 10 CAAAE-28798
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