Umsatzsteuerliche Behandlung der Arbeitnehmer-Sammelbeförderung
Die umsatzsteuerliche Behandlung der Arbeitnehmer-Sammelbeförderung hängt davon ab, ob es sich um eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Leistung des Unternehmers handelt.
1. Entgeltliche Arbeitnehmer-Sammelbeförderung
Steht die Sammelbeförderung in einer konkreten Verknüpfung mit der Arbeitsleistung oder dem Lohn, so erfolgt sie entgeltlich im Austausch gegen anteilige Arbeitsleistung und ist steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (vgl. Abschn. 12 Abs. 1 und 103 Abs. 7 UStR 2008, , UR 1998 S. 61, sowie BStBl 1998 II S. 635, und vom , BStBl 1999 II S. 582). Für eine Verknüpfung spricht zum Beispiel die Tatsache, dass der Unternehmer wegen geringer Löhne ohne eine Beförderung keine Arbeitnehmer bekommen hätte.
2. Unentgeltliche Arbeitnehmer-Sammelbeförderung
Erfolgt die Sammelbeförderung ohne konkrete Verknüpfung mit der Arbeitsleistung oder dem Lohn, liegt ein unentgeltlicher Vorgang vor. Er ist grundsätzlich steuerbar nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG, da die Sammelbeförderung prinzipiell dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer und damit unternehmensfremden Zwecken des Arbeitgebers dient.
Die unentgeltliche Sammelbeförderung ist nur dann nicht steuerbar, wenn besondere Umstände es gebieten, dass die Beförderung vom Arbeitgeber aufgrund dessen überwiegend betrieblichen Interessen übernommen wird. Abschn. 12 Abs. 15 UStR 2008 nennt beispielhaft einige Fälle, bei denen solche besonderen Umstände vorliegen und die Beförderung durch den Arbeitgeber nicht steuerbar ist. Eine Prüfung kann nach folgendem Schema verlaufen:
Ertragsteuerlich ständig wechselnde Einsatzstellen oder verschiedene Stellen eines weiträumigen Arbeitsgebietes
In den verbleibenden Fällen ist das Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend. Die Steuerbarkeit entfällt, wenn die Befriedigung des privaten Bedarfs des Arbeitnehmers durch die mit der Beförderung verfolgten betrieblichen Zwecke des Arbeitgebers überlagert wird. Der BFH führt in seinem Urteil vom (BStBl 2000 II S. 505) einige weitere Merkmale an, die gegen eine Steuerbarkeit und für unternehmerische Zwecke der Beförderung sprechen.
Indiz für eine Steuerbarkeit der unentgeltlichen Arbeitnehmerbeförderung kann hingegen die Beförderung nur einiger Arbeitnehmer sein, während andere die Fahrten zur Arbeitsstätte selbst ausführen (vgl. ).
OFD
Hannover v. - S 7100 - 431 - StO
172
Fundstelle(n):
DStR 2008 S. 1882 Nr. 39
UR 2008 S. 865 Nr. 22
CAAAC-88939