Ein für den nächsten Veranlagungszeitraum erwarteter und durch Kaufangebote, die am Bilanzstichtag vorliegen, konkretisierter
Verlust bei der Veräußerung von Beteiligungen rechtfertigt nicht notwendig eine Teilwertabschreibung, wenn sich der erwartete
Verlust nicht in den Faktoren niederschlägt, die den sog. inneren Wert einer Beteiligung ausmachen (v.a. Ertragslage und Ertragsaussichten,
Vermögenswert und funktionale Bedeutung der Beteiligung).
Fundstelle(n): BB 2008 S. 328 Nr. 7 BBK-Kurznachricht Nr. 11/2008 S. 542 DStRE 2008 S. 546 Nr. 9 DStZ 2008 S. 89 Nr. 4 EFG 2008 S. 466 Nr. 6 EStB 2008 S. 286 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 14/2008 S. 566 CAAAC-65902
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