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FG Münster Urteil v. - 13 K 668/19 E EFG 2021 S. 1629 Nr. 19

Gesetze: § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG; § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG; § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. d EStG

Einkommensteuer

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Auszahlung eines Darlehens, mit dessen Rückzahlung nicht gerechnet werden kann

Leitsatz

Ein Vermögensvorteil des Gesellschafters kann vorliegen, wenn bereits bei Darlehensauszahlung aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Gesellschafters (hier: Eröffnung des Insolvenzverfahrens; hohe Verbindlichkeiten und geringe laufende Einkünfte; Fehlen von Sicherheiten; keine nennenswerten Tilgungsleistungen und Zinszahlungen) mit einer Rückzahlung des Darlehens nicht gerechnet werden kann. In diesem Fall steht der Darlehensgewährung von vornherein kein Gegenwert gegenüber und kann davon ausgegangen werden, dass eine Rückzahlungsverpflichtung nicht begründet werden sollte.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2022 S. 158
DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 13
DStRE 2022 S. 518 Nr. 9
DStZ 2021 S. 828 Nr. 20
EFG 2021 S. 1629 Nr. 19
EStB 2022 S. 35 Nr. 1
GmbH-StB 2022 S. 24 Nr. 1
BAAAH-88784

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