Dividendenerträge bei der Veräußerung von Dividendenscheinen durch einen beschränkt Steuerpflichtigen an eine im Ausland ansässige Person sind kapitalertragsteuerpflichtig?
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Ist ein inländisches Kreditinstitut zum Kapitalertragsteuerabzug von Dividenden verpflichtet, wenn der -ausländische- Depotinhaber die entsprechenden Dividendenansprüche wenige Tage vor dem Dividendenstichtag durch Forfaitierungsvertrag an einen anderen -ebenfalls ausländischen- Rechtsträger veräußert hat? Tritt die Sperrwirkung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG nur ein, wenn die Einkünfte bei dem beschränkt steuerpflichtigen Bezieher tatsächlich der Besteuerung unterworfen werden können?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
BAAAH-46728