Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Biogasanlage
Leitsatz
1) Bei einer Biogasanlage kann es sich um ein Wirtschaftsgut im Sinne einer nicht teilbaren Einheit handeln.
2) Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Biogasanlage kann im Einzelfall abweichend von der in der amtlichen AfA-Tabelle
genannten Nutzungsdauer zu schätzen sein.
3) Zur Schätzung der Nutzungsdauer weiterer Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit einer Biogasanlage errichtet wurden.
Fundstelle(n): EFG 2018 S. 1887 Nr. 22 KÖSDI 2019 S. 21061 Nr. 1 StuB-Bilanzreport Nr. 9/2019 S. 373 BAAAH-00583
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