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Finanzgericht Hamburg  v. - 6 K 106/16

Gesetze: EStG § 2, EStG § 20, EStG § 32a, EStG § 32d, EStG § 35a, EStG § 43

Keine Berücksichtigung von Steuerermäßigungen im Sinne des § 35a EStG bei Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 32d EStG

Leitsatz

Der Abgeltungssteuer unterliegende Kapitalerträge im Sinne des § 32d Abs. 1 EStG sind nicht in die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einzubeziehen und fließen nicht in die Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer ein. Sofern sich im Übrigen ein positives zu versteuerndes Einkommen im Sinne des § 2 Abs. 5 EStG nicht ergibt, können Steuerermäßigungen nach § 35a EStG eine tarifliche Einkommensteuer nicht mindern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2018 S. 218 Nr. 7
EStB 2018 S. 181 Nr. 5
ErbStB 2018 S. 78 Nr. 3
KÖSDI 2018 S. 20706 Nr. 4
BAAAG-69956

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